Kindergartengebühren
für jeden angefangenen Monat werden folgende Gebühren erhoben:
für Schulkinder | ||
für eine Buchungszeit von mehr als 1 bis einschließlich 2 Stunden | 74 € | |
für eine Buchungszeit von mehr als 2 bis einschließlich 3 Stunden | 81 € | |
für eine Buchungszeit von mehr als 3 bis einschließlich 4 Stunden | 96 € | |
für eine Buchungszeit von mehr als 4 bis einschließlich 5 Stunden | 116 € | |
für eine Buchungszeit von mehr als 5 bis einschließlich 6 Stunden | 143 € | |
für eine Buchungszeit von mehr als 6 bis einschließlich 7 Stunden | 169 € | |
für Kindergartenkinder ab einem Eintrittsalter von 3 Jahren | ||
für eine Buchungszeit von mehr als 4 bis einschließlich 5 Stunden | 115 € | |
für eine Buchungszeit von mehr als 5 bis einschließlich 6 Stunden | 142 € | |
für eine Buchungszeit von mehr als 6 bis einschließlich 7 Stunden | 168 € | |
für eine Buchungszeit von mehr als 7 bis einschließlich 8 Stunden | 195 € | |
für eine Buchungszeit von mehr als 8 bis einschließlich 9 Stunden | 221 € | |
für eine Buchungszeit von mehr als 9 bis einschließlich 10 Stunden | 248 € | |
für Kindergartenkinder mit einem Eintrittsalter unter 3 Jahren* | ||
für eine Buchungszeit von mehr als 4 bis einschließlich 5 Stunden | 263 € | |
für eine Buchungszeit von mehr als 5 bis einschließlich 6 Stunden | 331 € | |
für eine Buchungszeit von mehr als 6 bis einschließlich 7 Stunden | 362 € | |
für eine Buchungszeit von mehr als 7 bis einschließlich 8 Stunden | 394 € | |
für eine Buchungszeit von mehr als 8 bis einschließlich 9 Stunden | 425 € | |
für eine Buchungszeit von mehr als 9 bis einschließlich 10 Stunden | 457 € | |
Beschaffungskosten pro Kind (Spiel- und Getränkegeld) | 7 € |
* Kinder, die während des Betreuungsjahres das dritte Lebensjahr beenden, gelten bis zum Ende des Betreuungsjahres als unter dreijährig, wenn Sie vorher eingetreten sind.
Es werden jährlich 12 Monatsbeiträge erhoben. Die Monatsbeiträge reduzieren sich nicht in Zeiten, in denen Kinder externe Förderangebote nutzen und wieder in die Kindertageseinrichtung zurückkehren.
Für das zweite und jedes weitere Kind in der gemeindlichen Kindertageseinrichtung ergibt sich eine Gebührenermäßigung von 23 €.