Allgemeine Informationen
Verkürzte Fristen für die Briefwahl
Aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen sind die Fristen für die Beantragung und Rücksendung der Briefwahlunterlagen verkürzt. Bitte beachten Sie die folgenden Termine:
Beantragung der Briefwahlunterlagen: bis spätestens Freitag, den 21. Februar 2025, 15:00 Uhr.
Eingang der Wahlbriefe: Spätestens am Wahltag, Sonntag, den 23. Februar 2025, bis 18:00 Uhr.
Ausgabe von Briefwahlunterlagen
Durch die verkürzten Fristen bei der vorgezogenen Bundestagswahl am 23.02.2025 ist der Zeitraum für die Ausgabe der Briefwahlunterlagen sehr kurz. Die Erteilung von Wahlscheinen und Ausgabe der Briefwahlunterlagen ist nicht vor Zulassung der Wahlvorschläge und nicht vor Ablauf der Beschwerdefrist möglich.
Die Beschwerdefrist läuft am 30.01.2025 aus. Erst dann kann mit dem Druck der Stimmzettel begonnen werden. Für den Druck und die Auslieferung der Stimmzettel über den Kreiswahlleiter an die Gemeinde Icking werden mehrere Tage benötigt. Die Briefwahlunterlagen können daher voraussichtlich erst ab dem 06.02.2025 an die Wahlberechtigten ausgegeben werden.
Eintragung in das Wählerverzeichnis
Alle wahlberechtigten Personen mit Hauptwohnsitz in unserer Gemeinde zum Stichtag 12. Januar 2025 werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wenn Sie noch vor dem Stichtag zur Anlegung des Wählerverzeichnisses (12. Januar 2025) in eine andere Gemeinde umgezogen sind, wurden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis Ihrer neuen Wohngemeinde eingetragen. Sollten Sie bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte unverzüglich an unser Einwohnermeldeamt , Tel. 08178920011 oder 08178920012 um mögliche Unstimmigkeiten zu klären.
Umzug nach dem Stichtag
Wenn Sie nach dem 12. Januar 2025 (42. Tag vor der Wahl) in eine andere Gemeinde umziehen, bleiben Sie grundsätzlich im Wählerverzeichnis Ihrer bisherigen Wohngemeinde eingetragen. Das bedeutet:
Sie können entweder persönlich in Ihrem bisherigen Wahlbezirk wählen
oder
Sie beantragen Briefwahlunterlagen bei Ihrer bisherigen Wohngemeinde, um Ihre Stimme abzugeben.
Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall keine automatische Übertragung Ihrer Daten in das Wählerverzeichnis der neuen Gemeinde erfolgt.
Bis zum Tag des Beginns der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis (02. Februar 2025) können Sie außerdem einen formlosen schriftlichen Antrag (Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, genaue Anschrift, persönliche und handschriftliche Unterschrift) auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde stellen.
Briefwahl vor Ort im Rathaus
Sie haben die Möglichkeit, die Briefwahl direkt vor Ort im Rathaus durchzuführen. Dazu können Sie während der regulären Öffnungszeiten (frühestens ab Vorliegen der gedruckten Stimmzettel, voraussichtlich 06. Februar 2025) persönlich erscheinen, Ihren Wahlschein beantragen und sofort Ihre Stimme abgeben. Bitte bringen Sie hierzu Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Diese Option bietet sich insbesondere für diejenigen an, die den Postweg vermeiden möchten oder eine persönliche Abgabe bevorzugen. Bitte erkundigen Sie sich bevor Sie ins Rathaus kommen, ob die Stimmzettel bereits vorliegen!
Fragen zur Bundestagswahl
Ausführliche Informationen zur Bundestagswahl 2025 finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin (www.bundeswahlleiterin.de)