Freiflächenphotovoltaik
Im Dezember hat der Gemeinderat grundsätzliche zwingende Kriterien beschlossen, die vor Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens von Antragstellern anerkannt sein müssen. Dabei ging es insbesondere um eine zwingende Bürgerbeteiligung von mehr als 25 % und Möglichkeiten gesellschaftsrechtlich abzusichern, dass die Anlage nicht ohne Beteiligung der Gemeinde verkauft werden kann. Die Anerkennung dieser Kriterien gibt keinen Anspruch auf Einleitung des Verfahrens, aber sie ist zwingende Voraussetzung.
Für drei Freiflächenphotovoltaikanlagen wurde im Dezember ein Antrag auf Einleitung eine Bebauungsplanverfahrens gestellt, da keine dieser Anlage so ohne die entsprechende planerische Entscheidung des Gemeinderats gebaut werden dürfte. Aufgrund der Tragweite dieser Anträge wurde vereinbart, dass zunächst ein öffentlicher Ortstermin an allen Standorten stattfinden sollte und dann in einer eigenen Sitzung die Anträge diskutiert werden sollten. Am 14.1.2023 fanden sich ca. 50-60 Bürger und Gemeinderäte in Attenhausen bei den Standorten „Geothermie“ und „Kaltenbrunn“ ein. Der Antragsteller erläuterte vor Ort das Vorhaben. An der B11 nördlich von Icking waren etwa noch 30 Zuhörer vor Ort. Am 15.1. bekamen die Bürger nochmal gemeinschaftlich im Rathaus die Gelegenheit vor der Sitzung am 23.1.23 Ihre Einordnung nach den Ortsterminen mitzuteilen. Am 23.1. wurden alle drei Vorhaben in der Sitzung erläutert und der Gemeinderat hat zu allen eine erste Einordnung vorgenommen. Für keine Anlage wurde in der Sitzung ein Aufstellungsbeschluss gefasst. Voraussetzung wäre hierfür auch für jede Anlage ein ausgearbeiteter Vorhaben- und Erschließungsplan.
Die genaue Lage der angedachten Fläche kann auf der Website der Gemeinde unter Freiflächenphotovoltaikanlagen angesehen werden.
Freiflächenphotovoltaikanlage vormals „Geothermie“
Die Fläche liegt im Bereich des Bohrturms für die vor einigen Jahren angedachte Geothermieanlage.
Der Antragsteller hat noch nicht den zwingenden Kriterien des Gemeinderats zugestimmt. Der Gemeinderat bekräftigt, dass er an den Kriterien festhalten wird.
Grundsätzlich findet die Fläche Zustimmung. Die landwirtschaftliche Nutzung des Bodens ist eingeschränkt, wegen der Vornutzung im Zusammenhang mit dem Geothermieprojekt. Die Anlage wäre nur begrenzt sichtbar. Kritisch betrachtet der Gemeinderat die angedachten Nebengebäude in Form von Batteriespeichern. Hier muss noch genauer abgegrenzt werden, in welchem Ausmaß diese für den Betrieb einer Anlage zwingend erforderlich sind. Nur für diese wäre die Inanspruchnahme des Außenbereichs zu unterstützen. Aus Sicht des Gemeinderats besteht hier noch Klärungsbedarf.
Freiflächenphotovoltaikanlage „Kaltenbrunn“
Die beantragte Fläche liegt zwischen der Autobahn und den Anwesen westlich der Dorfstraße in Attenhausen.
Der Antragsteller hat noch nicht den zwingenden Kriterien des Gemeinderats zugestimmt. Der Gemeinderat bekräftigt, dass er an den Kriterien festhalten wird.
Hier bestehen erhebliche Bedenken in der Bevölkerung und bei dem hier angedachten Ausmaß auch im Gemeinderat. Auch hier wurde die Frage der angedachten Nebenanlagen zusätzlich kritisch diskutiert. Der Grundstückseigentümer hat noch im Lauf der Sitzung erklärt, dass er den Antrag nicht aufrechterhalten wolle, wenn er insbesondere in der Bevölkerung auf derartige Vorbehalte stößt.
Freiflächenphotovoltaikanlage „B11“ zwischen Icking und Ebenhausen
Die beantragte Fläche liegt zwischen der Bahn und der B 11 auf Höhe des Parkplatzes westlich der B11 und Bahnwärterhaus.
Der Antragsteller hat noch nicht den zwingenden Kriterien des Gemeinderats zugestimmt. Der Gemeinderat bekräftigt, dass er an den Kriterien festhalten wird.
Diese Fläche wurde kontrovers diskutiert. Die einen sahen hier einen nicht tragbaren Eingriff in die Landschaft – die anderen einen ästhetisch vertretbaren Eingriff. Einig waren sich die Gemeinderäte auch hier, dass für eine weitere Behandlung geklärt werden müsste, welche Nebenanlagen wirklich für den Betrieb erforderlich wären. Auch bestand Einigkeit, dass gewerbliche Kühlanlagen keine Zustimmung im Gemeinderat finden.
Für das weitere Vorgehen wurde auch angeregt, dass zunächst im Gemeinderat besprochen werden sollte, ob für das Ortsbild weniger einschneidende Flächen zu finden wären.
Suche nach geeigneten Flächen
Der Gemeinderat hat sich gesammelt, welche Flächen in Hinblick auf das Landschaftsbild geeignet sein könnten. Die Grundstückseigentümer wurden über die Auswahl informiert. In der Bürgerversammlung vom 15.6.2023 wurden die Flächen gezeigt und zur Diskussion gestellt. Auf den Luftbildern s.u. sind die Flächen die eine Mehrheit im Gemeinderat gefunden haben grün markiert. Die Flächen die vorgeschlagen wurden, aber keine Mehrheit fanden, sind rot markiert. Der Gemeinderat wollte sinnvolle Bereiche finden. Die Anzahl und die Größe der eingezeichneten Flächen stellt nicht das Ziel dar. Die Sammlung ist der Beginn eines beginnenden Prüfungsprozesses