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Energieberatung für Nichtwohngebäude, Neubau Turnhalle
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Gefördert wird die Energieberatung nach DIN V 18599 für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN).

Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude wird gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat. In unserem Fall wird ein Effizienzgebäude-40-Standard angestrebt. Für die gemeinde Icking konnte der Neubau der Turnhalle gefördert werden.

Zusammenfassung des Energieberichtes:

Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurde das empfohlene Effizienzgebäude gemäß KFN-Standard (Effizenzgebäude 40) mit und ohne QNG mit einem Gebäude auf dem Neubauniveau nach GEG 2024 verglichen. Die Variante sind wie folgt zu bewerten

 

  • Die Mehrinvestitionskosten in die Gebäudehülle betragen ca. 288.000 €, welche sich innerhalb von 35 Jahren auch ohne Förderung amotisieren.
  • Die Mehrinvestitionskosten für eine förderfähige Wärmepumpe ermöglichen eine BEG-KFN Förderung in Höhe von 120.000 € (ohne QNG). Die Förderung deckt den zusätzlichen Mehraufwand der zusätzlichen Anlagentechnik (Wärmepumpe + PV) bei einer Amortisationszeit von 28 Jahren vermutlich nicht.
  • Die Mehrinvestitionskosten für eine förderfähige Wärmepumpe und einer Nachhaltigkeitszertifizierung nach QNG ermöglichen eine BEG-Förderung in Höhe von 320.000 € (mit QNG). Die Förderung deckt sich bei den geschätzten Zusatzkosten von 150.000 € bei einer Amortisationszeit von 19 Jahren.
  • Die Rendite der PV-Anlage sollte positiver sein als dargestellt, da der Nutzerstrom nicht berücksichtigt ist in der Berechnung.

Unter Berücksichtigung des aktuellen Wärmepreises aus der bestehenden Nahwärmeversorgung mit Hackschnitzelkessel, BHKW und Gasspitzenlastkessel, des übermittelten Lieferpreises sowie des erhöhten Wärmelieferung von 250 bis 305 MWh/a, empfiehlt sich der Anschluss an die vorhandene Anlagentechnik. Der Austausch der Gasanteile und Erweiterung der erneuerbaren Energien in der Heizzentrale der Nahwärmeversorgung ist zu empfehlen, um zukünftigen CO2-Preissteigerungen vorzubeugen. Zudem wird die Umsetzung der Beschlussvariante mit einer energetisch hochwertigen Gebäudehülle und einer Photovoltaikanlage empfohlen.

Die Kosten der Energieberatung belaufen sich auf  5.997,60€. Diese Aufwendung wird mit  2.998,80€  gefördert.