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Bauantrag

Seit 01.11.2021 wurde im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen der digitale Bauantrag eingeführt. Seitdem ist der Bauantrag ausschließlich beim Landkreis Bad Tölz – Wolfratshausen einzureichen. Wir sind jedoch dankbar, wenn Sie uns auch über einen Bauantrag informieren, damit wir Ihren Bauantrag dann in der Bauausschussitzung rechtzeitig einplanen können. Bitte beachten Sie hierzu die Abgabetermine für die Sitzungen.

Um einen Bauantrag digital einzureichen, wird eine BayernID benötigt. Der Bauantrag und die Unterlagen können auch weiterhin in Papierform beim Landratsamt  eingereicht werden; es gibt noch keine Pflicht zur digitalen Antragseinreichung.  

Weitere Informationen finden Sie hier. 

AUSNAHME:

Ausschließlich für folgende Sachverhalte ist eine Antragstellung weiterhin in der Gemeinde möglich:

  • Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO)
  • Isolierte Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften, Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung (Art. 63 BayBO)